Mit dem Beschaffungserlass für Holz und Holzprodukte setzt der Bund bereits seit 2010 ein klares Zeichen für die Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
So fordert der Erlass, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, „nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung“ stammen müssen. „Der Nach-weis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.“ An dieser Forderung hat sich über die Jahre hinweg nichts geändert, wenngleich seit 2015 intensive Diskussionen über das „Wie“ geführt wurden: Wie genau soll ein holzbe- und -verarbeitendes Unternehmen die Legalität und Nachhaltigkeit nachweisen, wie sind Einzelnachweise zu gestalten, die als Alternative zu einer eigenen Chain-of-Custody-Zertifizierung genannt werden, und wie können kleinere Betriebe mit vertretbarem Aufwand die Nachweisführung stemmen?
Leitfaden schafft endlich Klarheit über Holzbeschaffung
Darüber herrscht nun Klarheit: Der „Gemeinsame Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-struktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als einvernehmliche Handlungsanleitung hinsichtlich der bereits im Beschaffungserlass verankerten Nachweisführung erarbeitet. Grundsätzlich gelten dafür die folgenden beiden Verfahren:
oder
Der Wortlaut des Leitfadens ist hier nachzulesen
Die Vorlage eines PEFC-Chain-of-Custody-Zertifikates - eine PEFC-Zertifizierung des eigenen Betriebs - ist nach wie vor der Königsweg, um Sanktionen bei fehlerhafter Nachweisführung zu vermeiden und um nicht bei jedem Folgeauftrag aufwändige Einzelnachweise beibringen zu müssen. Denn nach wie vor genügt die Zertifizierung des Ausgangsmaterials oder Vorproduktes nicht (z. B. des Holzes aus dem Sägewerk zur Herstellung von Bauelementen oder Transportverpackungen), sobald Betriebe in der Lieferkette das Holz weiterver- und bearbeiten.
„Es freut uns außerordentlich, dass der frisch veröffentlichte Leitfaden weiterhin ein klares Signal für die Bewahrung unserer Wälder ist, denn der Stellenwert von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern wird deutlich betont. Nun hilft der neue Leitfaden nicht nur den öffentlichen Beschaffungsstellen bei der Durchführung der Ausschreibungen, er definiert jetzt auch für alle betroffenen Unternehmen klar, was zu tun ist. Wir empfehlen allen holzbe- und -verarbeitenden Betrieben, sich über die Vorteile einer PEFC-Zertifizierung zu informieren und die günstige und unbürokratische Option einer Gruppenzertifizierung in Betracht zu ziehen“, so Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer von PEFC Deutschland e.V.
An der PEFC-Gruppenzertifizierung können rechtlich unabhängige Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von max. 7 Millionen Euro teilnehmen. Ein „Gruppenkopf“ fungiert als Zentrale und koordiniert die Umsetzung des PEFC‐Standards. Er steht den Gruppenmitgliedern zudem beratend zur Seite und führt Schulungen für die Mitglieder durch. Diese Funktion kann auch eine Innung, ein Verband oder eine von zahlreichen Unternehmensberatungen übernehmen.
Weitere Informationen hierzu können unter hier abgerufen werden.
Hintergrundinformationen:
Was ist ein Chain-of-Custody-Zertifikat (Lieferkettenzertifikat)?
Ziel der CoC-Zertifizierung beispielsweise bei PEFC ist es, lückenlos nachzuweisen, dass das gehandelte oder verwendete Material aus PEFC-zertifizierten Wäldern stammt – dem Ausgangspunkt der Handels- und Verarbeitungskette. Wird das Holz weiterverkauft oder verarbeitet, muss immer belegt werden, dass nur solches oder nur so viel PEFC-zertifizierte Ware weitergegeben wird, wie nachweislich in den Produktionsprozess eingespeist wurde. Jedes Unternehmen in der Produktkette muss also ein Chain-of-Custody-Zertifikat (CoCZertifikat) besitzen, über welches der Weg des Holzes vom Wald bis hin zum Endprodukt zurückverfolgt werden kann.
Mit der PEFC-Zertifizierung auf der sicheren Seite
Neben der öffentlichen Hand beziehen sich zudem immer mehr große Privatunternehmen innerhalb ihrer Managementsysteme auf Beschaffungsregeln des Bundes und der Länder. Dazu zählen Großunternehmen wie die Deutsche Bank und die Deutsche Bahn, die sich an die jeweils aktuelle Beschaffungsrichtlinie der Bundesverwaltung anlehnen. Für den Einsatz als Baumaterial, die Büroausstattung oder für den Neu- und Ausbau von Firmenimmobilien kommt nur solches Holz zum Einsatz, dessen Herkunft sich zweifelsfrei belegen lässt.
Sie haben bereits gute Erfahrungen mit dem PEFC-Zertifikat gemacht:
DTG Roevenich und zehn Dachdeckerbetriebe in Hennef: Mit Stolz nahmen im Juni 2016 der Bedachungs- und Fassadenfachhändler DTG Roevenich und zehn Dachdeckerbetriebe in Hennef bei Bonn ihre PEFC-Zertifikate von TÜV NORD CERT entgegen. Der Impuls zur PEFC-Zertifizierung als Gruppe war gleichwohl von den Dachdeckern gekommen, die bei der DTG Roevenich KG in Hennef und Köln einkaufen. Nach einem DTG-Seminar zum Thema Holz war der Wunsch der Teilnehmer aufgekommen, mehr über die Nachhaltigkeits-Zertifizierung zu erfahren, da sie im täglichen Geschäft – insbesondere mit Behörden – eine immer größere Rolle spielt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Catrin Fetz
PEFC Deutschland e.V.
Tübinger Straße 15
70178 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 2484006