
Atomkonzerne dürfen auf Milliarden Euro vom Bund zählen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig erklärte, dürfen die Atomkonzerne E.ON, RWE und EnBW jetzt mit einer rund sechs Milliarden Euro teure Rückzahlung dieser Atomsteuer aus der Staatskasse rechnen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat die zwischen 2011 und 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für verfassungswidrig und nichtig erklärt, damit ist das Gesetz auch rückwirkend nicht anwendbar", schreibt die Nachrichtenagentur Reuters über das Urteil des BVG. Die Richter hatten begründet, dem Bundesgesetzgeber habe schlicht "die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG)" gefehlt.
Urteil treibt Aktienkurse der Versorger nach oben
Zur Begründung des Urteils (2 BvL 6/13) durch den 2. Senat des BVG hieß es: "Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht". Das Finanzgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer bezweifelt. Deshalb legten die Hamburger Richter das Gesetz ihren Kollegen in Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.
Das höchstrichterliche Urteil der Verfasungsrichter löste an der Börse sofort Reaktionen aus. "Die Aktienkurse der Versorger zogen nach der Urteilsverkündung kräftig an", schreibt die Agentur.
Das dürften die Versorger mit Freude sehen: Die Aktienkurse von E.ON und RWE legten um mehr als vier Prozent zu, Papiere von EnBW um über zwei Prozent.
pit
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