Energiewende von unten droht das Aus: Mit einem Gutachten der Lüneburger Leuphana Universität begründet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in Deutschland für eine klimaverträgliche Energieproduktion ein herber Schlag versetzt werde. Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedeute das Ende für viele „Bürgerenergiegenossenschaften, Bürgerwindparkbetreiber und Privatpersonen“.
Dabei sind es gerade die vielen, oft kleineren Engagements, die der deutschen Energiewende bislang den Schwung geben. „Nahezu jede zweite Kilowattstunde Ökostrom kommt bereits aus Erneuerbare-Energie-Anlagen, die von kleineren privaten Investoren errichtet wurden“, betont der Umweltverband. Die im jetzt diskutierten Entwurf für das neue EEG-Gesetz verankerte „Verpflichtende Direktvermarktung“, so der BUND, stelle laut Gutachten der Lüneburger Wissenschaftler eine Gefahr für die weitere Produktion des klimafreundlichen Stroms in Deutschland dar.
Kleine Stromerzeuger mit neuem EEG ins Aus gedrängt
Die Bundesregierung wolle Erzeuger von erneuerbarem Strom dazu bringen, die Vermarktung ihres Stroms an den Vorgaben der Strombörse auszurichten, schreibt der BUND in einer Pressemeldung zur Studie. Dies mache Bürgerenergie-Akteure von hochspezialisierten Vermarktungsunternehmen abhängig. Der Verband zitiert daher Heinrich Degenhart: „Unsere Markterhebung zeigt, dass aufgrund der geringen Größe Bürgerenergie-Akteure für die Vermarktungsunternehmen nicht besonders attraktiv sind. Es ist daher zu erwarten, dass sie von den Vermarktern zuletzt und dazu mit den schlechtesten Konditionen bedient werden.“ Als Folge dieser neuen Bestimmungen sieht der Experte für Finanzierung und Finanzwirtschaft: „Bürgerenergie wird es schwer haben, sich weiter auf dem Markt zu behaupten.“
Kritik am EEG: Große Energieerzeuger bevorteilt
Besonders bedrohlich für kleinere private Investoren sei laut Untersuchung auch die geplante Regelung, wonach ab 2017 nur noch Marktteilnehmer Erneuerbare-Energie-Anlagen errichten dürften, die per Ausschreibung den Zuschlag erhalten hätten. Dies könnte das endgültige Aus für die Bürgerenergie bedeuten, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität: „Die volkswirtschaftliche Logik und sämtliche Erfahrungen aus der Praxis anderer Länder zeigen: Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter. Mit einer Ausschreibung entstehen Transaktionskosten und Risiken, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Bürgerenergie-Akteure hingegen können weder die Risiken streuen, sie durch eigenes großes Kapital absichern oder die höheren Transaktionskosten zwischenfinanzieren. Bürgerenergie wird daher kaum eine Chance haben, sich im Ausschreibungsverfahren gegen größere Konkurrenten durchzusetzen.“
pit
Lesen Sie auch:
Ökoinstitut: Vorschlag für ein neues EEG

Sarah Baker Foto: LLL/flickr CC
Wissenschaftler am Lawrence Livermore Forschungslabor haben nicht nur den Schlüssel gefunden, mit...

Foto: Pixabay CC/PublicDomain/Pexels
Superbowl: In der Nacht des Football-Endspiels der besten Teams verzehren die Zuschauer – im...

Foto: Pixabay CC/PublicDomain/Arek Socha
Neue, Idee für die Energiewende: Wissenschaftler der City University Hongkong entwickelten einen...
Foto: Pressenza (CC BY 4.0)
Die Organisationen IALANA, IPPNW und ICAN weisen anlässlich des Tages der Menschenrechte auf den...

Foto: ZDF / Martin Kaeswurm
Der amerikanische Finanzinvestor Blackrock verwaltet im Auftrag seiner Kunden über sechs Billionen...

Screenshot: gunther-moll.de
Eine lebenswerte Zukunft im Einklang mit der Natur ist auf diesem Planeten möglich, wenn wir uns...