
Gericht urteilt: Stuttgart bald ohne Autos? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH bekam vor dem Verwaltungsgericht der Schwabenmetropole recht gegen das Land Baden-Württemberg - der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans enthalte, so die Richter, keine ausreichenden Maßnahmen zur Verringerung der Luftbelastung. Die Konsequenz ihres Spruchs: „Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig und unausweichlich.“
"In vollem Umfang", freuen sich die Umwelt- und Verbraucherschützer vom Bodensee, habe das Verwaltungsgericht ihrer Klage gegen die Landesregierung stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. Das Gericht stellte klar, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind.
Wenig Hoffnung auf gutes Ergebnis beim Bwerliner "Diesel-Gipfel"
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, begründet der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern sein Urteil.
Streitpunkt des Verfahrens war die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium Stuttgart.Die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) seien dadurch icht zu garantieren, begründete die DUH ihre Klage. Die Struttgarter Landesregierung unter Winfried Kretschmannn (Grüne) hatte gehofft, ein Software-Update bei den betroffenen Motoren könne dies noch verbessern. Das sah das gericht als nicht erwiesen an.
Der Umweltverband Die DUH fühlt sich dadurch nach eigener Aussage in der "grundsätzlichen Kritik an der Zielsetzung des 'Nationalen Forums Diesel' am 2. August in Berlin bestätigt, das ebenfalls auf freiwillige Maßnahmen der Autokonzerne hofft".
Software-Updates für Doieselautos ungenügend für reine Luft
Reine Software-Lösungen bei Euro 5 sowie Euro 6 Diesel-Fahrzeugen seien nach Ansicht der DUH sowie unabhängiger Experten ungeeignet, um eine ausreichende Absenkung der viel zu hohen Belastung der Luft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in unseren Städten sicherzustellen. "Die DUH fordert Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6 Grenzwert von 80 mg NOx/km auf der Straße überschreiten", betont der Verband daher in einer Pressemeldung zum Stuttgarter Urteil.
Die Alternative zur Ist-Situation mit der dicken Luft in Städten: "Es ist technisch möglich, Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge durch den Austausch der Abgasreinigungsanlage so sauber zu machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos in die Innenstädte einfahren können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf cirka 1.500 Euro bei Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom Hersteller aufgebracht werden müssen", so die DUH.
pit
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