
Geo-Engineering in den Ozeanen verboten. Schon im Oktober beschlossen 43 Vertragsstaaten des Londoner Protokolls, Meeresdüngung oder andere technische Aktivitäten zu verbieten. Nur noch Forschung ist erlaubt. Dabei muss aber sicher sein, dass nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind, betont jetzt das Umweltbundesamt (UBA) bei Inkrafttreten der Beschlüsse.
„Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften“, sagt Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Amtes.
Auslöser der Verhandlungen war 2007 ein Antrag der Firma Planktos. Sie plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt. Ziel war es, den Klimawandel einzudämmen. Die tatsächliche Wirkung des Projekts ist bis heute aber nicht belegt.
Erstmals verbindliche Regeln für technische Klimaschutz-Aktivitäten
„Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente“, schreibt jetzt das UBA: „2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt. Die bisherigen Absprachen wurden allerdings vollständig missachtet – für die Vertragsstaaten ein wichtiger Grund, sich nun auf verbindliche Regelungen zu einigen.“
Der UBA-Vizepräsident: „Das internationale Verbot kommerzieller Climate- und Geo-Engineeringaktivitäten und die wirk same Kontrolle der Forschungsprojekte ist völlig richtig. Wir wissen schlicht zu wenig über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Aus Gründen der Vorsorge sollten wir Experimente an unserem Planeten nur streng kontrolliert zu Forschungszwecken und in kleinen Schritten zulassen. Die neuen Vorschriften des Londoner Protokolls tragen dem Rechnung – und sind so Vorbild für das internationale Umweltrecht allgemein.“
Ozean-Düngung nur noch als Forschung erlaubt
Eine wesentliche Neuerung der Beschlüsse ist, dass in Zukunft neben der Ozeandüngung auch andere marine Geo-Engineering Maßnahmen leichter einer Kontrolle unterstellt werden können. Zum ersten Mal gibt es nun Kriterien, durch die Forschungsvorhaben von kommerziellen Aktivitäten unterschieden werden. „Diese Kriterien können auch im Bereich des sonstigen Ressourcenschutzes helfen, negative Umwelteffekte frag würdiger wissenschaftlicher Aktivitäten – etwa des angeblich wissenschaftlichen Walfangs durch Japan – zu verringern“, betont Thomas Holzmann.
red
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