
Bayerns Staatschef Markus Söder droht - mitten im Landtagswahlkampf - Knast: Die obersten Verwaltungsrichter des Freistaats wollen vom EU-Gerichtshof klären lassen, wie sie den Ministerpräsidenten in Zwangshaft schicken können, weil der sich noch immer weigert, ihre rechtskräftigen Urteile für saubere Luft in München umzusetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH veröffentlicht jetzt ein Schreiben, das ihr von den höchsten bayerischen Verwaltungsrichtern zuging. Die beklagen sich über ihren Landeschef, weil Markus Söder (CSU) sich als Poltiker über die Richter hinwegsetzen und seine Bürger weiter gesundheitsgefährdende Luft atmen lassen will.
Europa-Richter müssen entscheiden, ob Söder in Haft kommt
Die Fakten erklärt die DUH so: Die Bayerische Staatsregierung weigere sich, ein bereits seit 2014 rechtskräftiges Urteil umzusetzen und Maßnahmen zu verabschieden, die zu einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid führten. "Um dies durchzusetzen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bereits vor eineinhalb Jahren durch Beschluss vom 27. Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat", schreibt er Verband. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 seien diese Fahrverbote rechtmäßig und zur Einhaltung der Grenzwerte in München zwingend, so die DUH.
Da mittlerweile bereits zwei verhängte Zwangsgelder nicht dazu führten, dass die Staatsregierung ihrer höchstrichterlich bestätigten Verpflichtung nachkomme, habe der BayVGH nunmehr bestätigt, dass offenkundig nur noch das Mittel der Erzwingungshaft zur Verfügung stehe. Die Richter schreiben dem Verband, sie hätten keine andere Wahl „...da sich das rechtkräftig verurteilte Bundesland sowohl gegenüber den Gerichten als auch öffentlich - und dies u.a. durch seinen ranghöchsten politischen Mandatsträger … - dahingehend festgelegt hat, dass es die rechtskräftige, zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung nicht befolgen wird“.
Der BayVGH teile weiter mit, so schreibt die DUH, dass die dazu nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Verhängung von Zwangshaft gegenüber Mandatsträgern im deutschen Recht möglicherweise nicht vollständig zur Verfügung stünden. Die Notwendigkeit der Zwangshaft könne sich aber aus dem Europarecht ergeben. Aus diesem Grund kündigt der BayVGH an, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorzulegen.
Wenn die Staatsregierung ihre Haltung nicht unverzüglich ändert, folgt für die Umweltschützer für den weiteren Verfahrensverlauf Folgendes: Nach Ablauf der den Prozessbeteiligten gesetzten Stellungnahmefrist (28. September 2018) wird der BayVGH den EuGH voraussichtlich im Oktober dieses Jahres um Beantwortung der Frage bitten, ob das Gericht Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss.
Die DUH werde dann beantragen, ein beschleunigtes Eilverfahren beim EuGH durchzuführen. Komme es zu einem Eilverfahren, sei mit einer Entscheidung des EuGH innerhalb von circa drei Monaten zu rechnen.
Die DUH rechnet nach eigenen angaben fest damit, "dass der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen Europarecht bestätigen wird.
red
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