26.11.2018
Verfassungsklage wegen falscher Klimapolitik: Jetzt sollen Deutschlands oberste Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Ein Klagebündnis aus dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Einzelklägern rechte die Klage „wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik“ ein.
Die Kläger haben dabei prominente Unterstützung. In einer Pressemeldung zur Aktion zählen sie illustre Namen auf. Dabei sind etwa Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Das Motiv der Kläger: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen geschädigt werden, müssten, so die Kläger, „Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen“. Zumindest müssten sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen, argumentiert das Bündnis. Das verlange dem Weltklimarat (IPCC) zufolge „Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden“.
Richter sollen Politiker zu mehr Klimaschutz verpflichten
Gleichzeitig sehe der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lasse, „eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung“.
Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags jedoch strebten nach Auffassung der Kläger, „zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft nicht einmal an“. Zwar habe die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen – und damit auch die Demokratie zu untergraben. Das drohe, wenn die Klimapolitik weiter unambitioniert bleibe.
Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt.“
Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Vorsitzender des BUND: „Wir haben uns als Teil des internationalen Netzwerkes Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt.“
Jetzt also ist das BverfG amn Zug in der deutschen Klimaschutzpolitik. Sollten die Richter der Klage stattgeben, wäre nach Ansicht der Kläger „über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit“.
red
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