Vor 20 Jahren, am 26.07.1994, gab es den ersten Ozonalarm: Weil aufgrund des lang anhaltenden heißen Wetters die bodennahen Ozonkonzentration stiegen, verhängte Hessen Tempolimits von 90 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen. Warum redet heute niemand mehr von Tempolimits und Fahrverboten? Ist das Ozonproblem gelöst? Antworten gibt Susan Klose vom Umweltbundesamt:
Seitdem das Sommersmoggesetz 1999 ausgelaufen ist, gibt es keine kurzfristigen Tempolimits oder Fahrverbote mehr. Wie sinnvoll sind solche kurzfristigen Maßnahmen? Sollten sie wieder eingeführt werden?
Klose: Aus unserer Sicht bringen solche kurzfristigen Maßnahmen eher weniger. Wir setzen auf langfristige Emissionsminderungsmaßnahmen. Die Hauptemittenten, die zu Ozon führen sind ja Stickoxide, die hauptsächlich im Straßenverkehr und in Feuerungsanlagen emittiert werden und flüchtige organische Stoffe, die bei der Verwendung von Lösemitteln freigesetzt werden. Auf der Seite wurden viele technische Maßnahmen ergriffen. Dass Katalysatoren eingebaut wurden in Autos und die Technik moderner wurde hat die Emissionen verringert. Und wir haben ja jetzt diese Überschreitung der Alarmschwelle nur noch ganz ganz selten, also waren diese Maßnahmen schon erfolgreich.
Die Ozonspitzenwerte sinken seit Jahren, während die Jahresmittelwerte steigen. Ist das trotzdem gefährlich für die Gesundheit?
Klose: Die kurzfristig hohen Ozonwerte stehen besonders im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Deshalb sind die Alarm- und Informationsschwellenwerte auch Stundenwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Von Gesundheitsschäden durch Langzeitbelastung geht man nicht aus, jedoch können sich negative Wirkungen auf Ökosysteme ergeben.
Seit 2010 gelten zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Ozon europaweit einheitliche Zielwerte. Halten Sie das für ausreichend um die Ozonkonzentrationen zu senken?
Klose: Die Zielwerte werden besonders in Jahren mit ausgeprägten Sommermonaten weiträumig überschritten. Momentan darf der Zielwert im Dreijahresmittel nicht überschritten werden. Ab 2020 gibt es aber noch eine Verschärfung, dann darf in jedem einzelnen Jahr der Zielwert von 120 µg/m³ nicht mehr überschritten werde. Selbst mit der jetzigen Regelung gibt es aber schon eine Menge Überschreitungen, und mit der Verschärfung wird das noch mehr werden. Da muss noch viel getan werden.
Was wird konkret unternommen, wenn es zu viele Zielwertüberschreitungen gibt?
Klose: Zielwertüberschreitungen sind nicht so streng wie Grenzwertüberschreitungen. Wird allerdings ein Grenzwert überschritten muss das Land oder die Kommune einen Plan mit Maßnahmen vorlegen, was konkret in ihrer Stadt geändert werden soll. Maßnahmen können Förderung des öffentlichen Nahverkers sein und mehr Information der Bevölkerung.
FME
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