
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der für Tierversuche eingesetzten Tiere im Gegensatz zum Vorjahr um 5,8 % auf über 3 Millionen Tiere angestiegen. Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden, heißt es in der Statistik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hervorgeht.
Über 87 Prozent der eingesetzten Versuchstiere waren Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei der Anteil der Mäuse etwa 73 Prozent ausmacht. Fünf Prozent der Tiere waren Fische, zwei Prozent Vögel und drei Prozent Kaninchen. Während sich die Anzahl verwendeter Tiere insbesondere bei den Mäusen, Ratten und Kaninchen im Vergleich zum Vorjahr erhöhte, verringerte sie sich unter anderem bei den Meerschweinchen, Vögeln, Fischen und Affen zum Teil deutlich. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
„Seit nun mehr als 10 Jahren haben wir das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, doch es tut sich einfach nichts. Immer hemmungsloser werden unsere Mitgeschöpfe verbraucht – immer wieder knickt die Bundesregierung vor der Forschungs- und Wissenschaftslobby ein. Anstatt endlich mehr Geld in die Förderung und Entwicklung von Tierversuchsfreien Methoden zu investieren, wird in Deutschland stur weiter auf Tierversuche gesetzt.“, kommentiert Dr. Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, die Statistiken.
Laut BMELV bedürfen alle Versuchsvorhaben grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde bzw. müssen dort angezeigt werden. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller wissenschaftlich begründet dargelegt hat, dass der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Außerdem muss der Tierversuch ethisch vertretbar sein. Bestimmte Tierversuche sowie der Einsatz für bestimmte andere wissenschaftliche Zwecke unterliegen einer Anzeigepflicht.
hjo
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