Gartengeräte überschreiten Grenzwerte bis 400%

Foto: Stihl

Kaum lockt die Sonne ins Grüne, moniert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut Versäumnisse der Gartengeräte-Branche: Auf Betreiben des Umwelt- und Verbraucherschutz-Verbands maßen Experten des TÜV Nord Schadstoffemissionen über dem „in Europa geltenden Grenzwert“ bei Motorsägen und -sensen.

Die Verbraucherschützer hatten das Übel bereits im Vorjahr angeprangert. Wer mit den motorisierten Gartengeräten Rasen oder Hecken trimmt, stehe allzu oft in einer gesundheitsgefährdenden Abgaswolke aus Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden.

 

Sechs von elf getesteten Geräten überschreiten Grenzwert

 

Die Untersuchung der TÜV-Prüfer kommt zum Ergebns: Sechs der insgesamt elf in Baumärkten, Fachgeschäften und im Online-Handel gekauften Geräte wiesen teilweise erhebliche Grenzwert-Überschreitungen auf.

„Dass Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer schädigen, weiter verkauft werden, ist ein Skandal“, kommentiert dies DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, Er fordert die betroffenen Hersteller und Händler auf, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten und die beanstandeten Geräte vom Markt zu nehmen.

Die Tester untersuchten sieben Motorsensen und Freischneidern der Marken Timbertech (JAGO), IKRA, Einhell, Stihl, Al-Ko, Husqvarna und Dolmar sowie vier Motorkettensägen der Marken Lux-Tools und CMI , Güde und Fuxtec. Besorgnis erregende Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts für Kohlenwasserstoff und Stickoxid wies, nach Angaben desr Umweltschützer, das Gerät der Marke Timbertech auf. DUH: „Dort wurde vom TÜV eine Überschreitung um 400 Prozent des erlaubten Grenzwerts gemessen.“

 

Testergebnisse: Abgaswolke aus Motor-Gartengeräten

Foto: Stihl

Die Geräte des Herstellers Euromate wiesen Überschreitungen des Grenzwerts um 120 Prozent (Lux-Tools) und um 70 Prozent (CMI) auf. Überschreitungen gab es auch beim Freischneider von IKRA (50 Prozent) und bei der Motorkettensäge der Marke Güde (85 Prozent).

Die Geräte der Marken Stihl, Al-Ko, Husqvarna, Dolmar und Fuxtec hielten die Emissionsgrenzwerte ein, drei der gemessenen Gartengeräte unterschritten die Grenzwerte sogar um mehr als 25 Prozent.

Die Hersteller IKRA, Güde, Einhell und Euromate fielen - mit anderen Maschinen – der DUH bereits 2013 auf und bei einem Test durch. Während die Baumarktkette toom vor mehreren Monaten laut Umweltverband entsprechende „Produkte bundesweit aus dem Angebot genommen hat, ignorierte OBI mehrere Warnhinweise der DUH und bewarb eine der Motorsägen mit gesundheitsschädlichen Abgasemissionen sogar noch als Aktionsprodukt“, monieren die Verbraucherschützer. Erst „auf Druck der DUH und einzelner Landesbehörden zog nun endlich auch OBI zwei der von ihrer Tochter Euromate hergestellten Motorsägen aus dem Verkehr“, so die DUH. Sie waren wie im Vorjahr durch zu hohe Schadstoffemissionen aufgefallen.

Obwohl auch Händler garantieren müssen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte geltende Gesetze einhalten, lehnt etwa auch Amazon nach GUH-Angaben „jegliche Verantwortung ab und führt die Maschinen weiterhin im Sortiment“.

 

DUH will Verbraucherschutz gerichtlich erzwingen

 

Daher informierte der Verband das Kraftfahrtbundesamt und die für den Vollzug der Emissionsvorschriften verantwortlichen Landesministerien. Eine aktuelle Umfrage der DUH unter den Ländern habe ergaben, dass „nur Nordrhein-Westfalen und Hessen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Inverkehrbringer mobiler Maschinen seit 2014 eingeleitet haben oder derzeit prüfen“. Baden-Württemberg beauftragte demnach eigene Schadstoffmessungen. Die Kontrolleure stellten wie die DUH Überschreitungen der Grenzwerte fest und konfrontierten die betroffenen Unternehmen mit dem Sachverhalt. Das Land wolle nun „ebenfalls Sanktionsmaßnahmen ergreifen“, so die >I>DUH.

Der Verband kündigte an , die Verbraucherschutzvorschrift auf dem Rechtsweg gegen alle Hersteller von Geräten durchzusetzen. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH: „Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher.“


pit

 

 

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