Haie besser vor Überfischung geschützt

Grausames Ritual: Hai-Finning Foto: Wikimedia CC/Sebastian Losada

Endlich: Weißspitzenhochseehai, Heringshai und drei Arten von Hammerhaien sowie Mantarochen stehen nun endgültig unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens. Zudem erarbeiteten Experten des Bundesamts für Naturschutz ()BfN) auf der ganzen Welt gültige Regeln, wie das neue Abkommen überprüft werden kann. Die Präsidentin des Amts, Beate Jessel, nennt beides nun „einen Meilenstein“.

Die Tiere sind fürs Ökosystem Meer besonders wichtig. Weltweit existieren etwa 500 Hai- und über 600 Rochen- und andere Knorpelfischarten. „Haie und Rochen reagieren besonders empfindlich auf Überfischung“, betonen die Wissenschaftler des BfN, „da sie in der Regel spät geschlechtsreif werden, lange leben und wenige Nachkommen hervorbringen.“ Durch Überfischung sind die Bestände seit Beginn der modernen Fischerei um bis zu 90 Prozent zurückgegangen. Für die Wissenschaftler steht fest: Fallen diese Raubtiere weg, gerät das Gleichgewicht des Ökosystems ins Wanken.

 

Große Verantwortung Europas für den schutz der Haie und Rochen

 

Den Heringshai-Antrag hatte Deutschland vorbereitet, denn die EU ist mit bis zu 2.000 Tonnen pro Jahr Hauptimporteur für Fleisch dieser Art und trage deshalb „eine große Verantwortung“, betont das BfN in einer Pressemeldung. Experten der EU reichten den Antrag zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus Brasilien, den Komoren, Kroatien und Ägypten bei der jüngsten CITES-Konferenz im März 2013 ein. Walfang-Nationen wie Japan, China oder Island opponierten dagegen. Nach den negativen Erfahrungen der vergangenen Konferenzen hatten sich auf deutsche Initiative daher insbesondere die EU, USA, Brasilien und Kolumbien zu einer strategischen Allianz vereint und so ein positives Ergebnis für die Knorpelfischarten erzielt.

 

Übergangsfrist abgelaufen: Haie und Rochen geschützt

 

BfN-Präsidentin Beate Jessel: „Hauptursachen für diese alarmierende Entwicklung sind die Überfischung und der internationale Handel mit Flossen (Haiflossensuppe) und Fleisch der Haie (in Europa in Form von Fish & Chips oder „Schillerlocke“) sowie mit den Kiemenreusen der Rochen (Traditionelle Chinesische Medizin).“ Deshalb sind die Experten ihres Amts jetzt froh: Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist trat nun am 14. September der Schutz der Haie und Rochen in Kraft.

Damit der Schutz auch wirksam ist, entwickelten sie ein Verfahren, um den Handel mit Walfleisch zu überprüfen. Das Bundesumweltministerium (BMUB) stellte dafür die finanzielle Mittel bereit, mit welchen das BfN Experten beauftragte, einen Leitfaden für die CITES-Nachhaltigkeitsprüfung bei Haien zu erstellen. Dieser deutsche Leitfaden ist auf große Zustimmung.Er beschreibt, wie genau die Nachhaltigkeit des Fischereimanagements von Haibeständen beurteilt werden sollte und schlägt hierzu einen mehrstufigen Prüfprozess vor, in dem der Erhaltungszustand, der Umfang der Entnahme aus der Natur durch die Fischerei und die bestehenden oder fehlenden Managementmaßnahmen gegeneinander abgewogen werden. Im Falle eines negativen Gesamturteils müsste der Ausfuhrstaat einen Export verbieten.


red

 

 

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