
Aus für Japans Walfang-Flotte: Der internationale UN-Gerichtshof im niederländischen Den Haag verbot die Jagd auf Wale in den Gewässern der Antarktis. Die Richter entschieden mit zwölf gegen vier Stimmen, dass der Fang rein kommerziell sei und nicht – wie von Japan stets angeführt – der Wissenschaft diene.
Der Bescheid der UN-Richter erging nach über drei Jahren Beratung und Verhandlungen. Japanische Fischer müssen den Walfang einstellen und alle Lizenzen, die sie in den zurückliegenden Jahren erhalten hatten wieder abgeben. Ein Richterspruch, den Umwelt- und Naturschützer wie Greenpeace seit vielen Jahren herbeisehnten.
UN-Richter: Walfang ist kommerziell nicht wissenschaftlich
Beim japanischen „JARPA II“-Programm seien, so die Richter „eher finanzielle Überlegungen als rein wissenschaftliche Kriterien“ der Antrieb. Offiziell sollte das Programm „die künftige Machbarkeit des kommerziellen Walfangs erforschen“, beschreibt die Tageszeitung Die Welt in ihrer Online-Ausgabe die Motive der Walfänger.
Laut Presseberichten reagierten die Japaner „enttäuscht“ auf das Urteil. Sie wollten es aber akzeptieren, hieß es nach dem Spruch in den Niederlanden. Die Klage hatte 2010 Australien eingereicht. Nach Angaben der Regierung in Canberra töteten japanische Walfänger seit 1988 mehr als 14.000 der Meeressäuger in Antarktis und Nordpazifik, weitere 5.000 in Meeren auf der Nordhalbkugel. Schätzungsweise 300.000 Wale, Delfine und Tümmler sterben nach Angaben des World Wildlife Fund, so schreibt die Welt jährlich als Beifang in Schleppnetzen und anderen Fanggeräten.
pit
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