31.10.2019

Volksbegehren Artenschutz in Baden-Württemberg

Foto: chez beate / Pixabay CC0

Nach dem Erfolg des Volksbegehrens in Bayern, hatte eine breite Trägerschaft das Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen!" in Baden-Württemberg gestartet. Bis zum 24. März 2020 müssen über 770.000 Unterschriften zusammenkommen, damit es zu einer Volksabstimmung kommt. Am 15. Oktober hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier zum Artenschutz vorgelegt und den InitiatorInnen des Volksbegehrens ein Dialogangebot gemacht.

 

Das Eckpunktepapier geht auf eine Einigung des Landwirtschaftsministers Peter Hauk (CDU) und des Umweltministers Franz Untersteller (Grüne) zurück und greift viele der Forderungen des Volksbegehrens auf. Zum Teil werden auch neue Vorhaben zum Artenschutz vorgeschlagen: Etwa ein Pestizidverbot für PrivatanwenderInnen oder Schritte gegen die Lichtverschmutzung. Insgesamt ist das Papier in vielen Punkten noch sehr vage.

 

Hier die Eckpunkte des Papiers:

 

  • Das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, soll ins Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
  • Das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, soll ins Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
  • Die Landesregierung nennt eine große Menge von Maßnahmen aus Förderprogrammen, Forschung und Fortbildung, mit der das Ziel erreicht werden soll.
  • Der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten soll verboten werden, in anderen Schutzgebieten soll nur noch der sogenannte „integrierte Pflanzenschutz“ erlaubt sein.
  • Ein Biotopverbund soll nach dem Vorbild der bayerischen Regeln eingeführt werden, die hier durch ein Volksbegehren beschlossen wurden.
  • Streuobstwiesen sollen vor Flächenverbrauch geschützt werden und die Anreize zum Erhalt und der Bewirtschaftung der alten Obstbäume erhöht werden.
  • Der Einsatz von Pestiziden durch Privatleute und zur Pflege von kommunalen Flächen wie Parks oder „Straßenbegleitgrün“ soll beendet werden.
  • Die Lichtverschmutzung soll eingedämmt werden.

 

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Das Bündnis hat einstimmig beschlossen, den Weg, den die Landesregierung aufgezeigt hat, zunächst mitzugehen und auch aktiv an der Ausgestaltung eines weiterentwickelten Gesetzes mitzuarbeiten. Unabhängig davon, dass das Volksbegehren natürlich weiterläuft und Unterschiften abgegeben werden können, wollen sie unter folgenden Voraussetzungen bis Mitte Dezember nicht aktiv weiter mobilisieren:

 

  • Die Landesregierung wird wesentliche Punkte des Gesetzes bis Mitte Dezember 2019 konkretisieren
  • Auch die Fraktionen von CDU und Grünen müssen sich zu dem Eckpunktepapier bekennen. Ebenso müssen sich alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände bekennen, denn wir wollen gemeinsam in den Dialog
  • VertreterIinnen des Trägerkreises des Volksbegehrens Artenschutz werden bei der Ausformulierung und Konkretisierung des Gesetzentwurfs einbezogen.

 

Das Angebot der Landesregierung ist auf jeden Fall ein Erfolg, der ohne das Volksbegehren und die vielen Menschen, die bisher schon unterschrieben haben, nicht zustande gekommen wäre.

 

Mehr zum Volksbegehren auf der Aktionsseite...

 

Antwort des Bündnisses auf das Dialogangebot...

 

Das Eckpunktepapier der Landesregierung...


hjo

 

 

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