
Neue Regeln: Bislang blieben Pflanzenschutzmittel in Wäldern verboten – jetzt sind sie zum Teil erlaubt. „Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand gefährden“, mahnt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes.
Seit dem 25. Februar 2015 dürfen aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel nun die Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen entscheiden. Wegen der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten, Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern über Deutschlands Forst zu versprühen. Jetzt fordern das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam zu großer Vorsicht bei deren Anwendung auf.
Wissenschaftler warnen vor Insektiziden: Tiere bedroht
Die Wissenschaftler warnen: Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft werden sollen. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt giftig. Vogel- und Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde. „Die Anwendung in Schutzgebieten darf deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung genehmigt werden. Sie muss die seltene Ausnahme bleiben“, ergänzte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des BFN.
red
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