10.01.2019

Keine Besserung in Sicht – im Gegenteil: Zwar dümpeln derzeit die meisten Gartengeräte in Kellern oder Schuppen im Winterschlaf, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aber bemängelt vor der neuen Gartensaison die Untätigkeit der allermeisten deutschen Behörden. Bei Emissionsmessungen von handgeführten Gartengeräten fanden die Tester erneut „Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent“.
Wir haben „bei Emissionsmessungen an handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt“, schreiben die Umwelt- und Verbraucherschützer in einer Pressemeldung.
Der von der DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte im Vorjahr nun bereits zum fünften Mal das Abgasverhalten der Verbraucherprodukte - dieses Mal handelte es sich um zehn Motorkettensägen. Ergebnis: Bei der Hälfte der Geräte wies das Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach. Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO).
Gleichzeitig erkennt die DUH laut eigenem Bekunden durch eine Befragung der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017 weitestgehend behördliche Untätigkeit bei der Überwachung der Emissionsgrenzwerte.
Nur in Bayern prüfen die Behörden – wenigstens ein bischen
Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung sei, so der Verband, das Modell Scheppach CSP 2540: Es „überschreitet den Summengrenzwert für HC und NOx um über 640 Prozent.“
Damit bestehe vor allem für die Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung.
Bei drei der geprüften Motorsägen könne der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung verstellt werden. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte Schadstoffe im Abgas seien damit noch weitere Sicherheitsrisiken verbunden. Daher sei dies, som die DUH, „unzulässig“.
Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen.
Zudem befragt die DUH jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. Sie bewertet dabei nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen.
Auch dieses Ergebnis fällt für die Verbraucherexperten ernüchternd aus: „Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen“, schreibt der Verband. Dort wurden bei nicht für den Straßengebrauch bestimmten mobilen Maschinen 2017 immerhin neun eigene Abgastests durchgeführt und in 133 Fällen untersucht, ob dem Produkt alle erforderlichen Verbraucherinformationen beiliegen.
Verstöße gegen gesundheitsschützende Grenzwerte werden zumindest ansatzweise verfolgt.
Dagegen fanden beispielsweise in Hessen im Gegensatz zu 2016 nur noch formale Kontrollen und keine Abgastests mehr statt. Ähnlich gingen die Behörden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen vor. All diese Länder kontrollieren die Abgase der motorbetriebenen Gartengeräte nicht.
red

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