
EU-Richter stärken Verbraucherrechte im Energiesektor: Mit seinem Urteil zu Privatisierungs- und Beteiligungsverboten schützen die Juristen des Europäische Gerichtshof (EuGH) die Strom- und Gaskunden auf dem Kontinent vor einer zu großen Marktmacht der Energiekonzerne.
Einen „unverfälschten Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“ sahen die Richter in Luxembourg als Ziel ihres jetzt veröffentlichten Urteils (Az C-105/12 u.a.). Laut Medienberichten hatten die Niederlande vor dem EuGH gegen Energiekonzerne geklagt, die dort das geltende Privatisierungsverbot für die Verteilernetze vorgehen wollten.
EuGH: Privatisierungsverbot für Stromnetz dienst Verbraucherschutz
Der EuGH erklärte die Verbote jetzt für zulässig, weil sie einem „unverfälschten Wettbewerb“ dienten und damit „letztlich den Verbraucher schützen“. Die Regelungen könnten „Quersubventionierungen und den Austausch strategischer Informationen“ zwischen den Unternehmen unterbinden, „Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, zitiert die taz aus der Urteilsbegründung.
red
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