Tiefbohrungen und damit Fracking, die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas, sind in Wasserschutzgebieten unzulässig. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das berichtet aktuell der Pressedienst des Deutschen Bundestags.
Danach sind diese Bergbau-Maßnahmen in den Schutzzonen eins und zwei eines Wasserschutzgebietes völlig unzulässig. In der Schutzzone drei müssten die zuständigen Behörden der Länder über die Zulässigkeit entscheiden. Auf jeden Fall müsse gewährleistet sein, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit gebe.
Zur Frage nach Erdbeben aufgrund von Fracking (global° hatte über die Beben in den USA berichtet) heißt es, keine der in norddeutschen Erdgasfeldern bislang durchgeführten Fracking-Maßnahmen sei mit nachweisbarer Seismizität verbunden gewesen.
Zukünftige Erdbeben in Zusammengang mit der Erdgasförderung, so der Bundestags-Pressedienst, „könnten nicht völlig ausgeschlossen werden“. Und weiter: „Deutlich stärkere Beben sind jedoch nach dem jetzigen Kenntnisstand als sehr unwahrscheinlich anzusehen.“
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