Deutsche Firmen verkaufen illegale Gifte im Ausland. Laut einer aktuellen Fallstudie des Öko-Instituts bieten deutsche Chemieunternehmen besonders gefährliche, in der EU verbotene Pestizide im Ausland an.
Die Wissenschaftler zitieren laut einem Bericht der Agentur Pressetext ein anderes Beispiel als Beleg für das Fehlverhalten deutscher Unternehmen: Demnach lassen deutsche Reedereien ihre Schiffe in Bangladesch entsorgen, obwohl dies gesetzeswidrig ist - "Recycling häufig Fehlanzeige", fasst die agentur das Fazit des Ökoinstituits zusammen.
In Deutschland verbotene Gifte ins Ausland verkauft
In seiner Fallstudie zu Pestiziden legen die Wissenschaftler den Schwerpunkt auf besonders gefährliche Chemikalien. "Viele von ihnen sind unmittelbar toxisch; sie führen beim Einatmen oder bei der Anwendung zu schweren Vergiftungen", wertet die Agentur.
Andere wirkten langfristiger, indem sie krebserregend sind, den Hormonhaushalt negativ beeinflussen oder das Erbgut schädigen. "Gelangen sie in Böden und Gewässer, können sie ihren Weg in Nahrungsmittel und Trinkwasser finden", beschreiben die Wissenschaftler die Gefahren: Andere Chemikalien seien äußerst schädlich für Bienen.
Den Ergebnissen der Freiburger nach gelangen die besagten Schiffe deutscher Reedereien zumeist über Zwischenhändler zur Verschrottung nach Bangladesch. Dort werden sie statt in geeigneten Recycling-Einrichtungen direkt am Strand auseinandergenommen. Dabei gelangen Schweröle, Asbest und weitere Gefahrstoffe ins Meer; Arbeiter kommen häufig ungeschützt mit ihnen in Berührung. Die Folge sind Arbeitsunfälle und Vergiftungen sowie Verseuchungen des Meerwassers. Nach internationalem und europäischem Recht ist die nicht fachgerechte Entsorgung ausgedienter Schiffe in Bangladesch verboten.
Ökoinstitut fordert Unternehmen auch: "Verantwortung übernehmen"
"Alle drei Fallstudien zeigen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz nur unzureichend nachkommen", kritisiert Nele Kampffmeyer, Expertin für nachhaltige Unternehmensführung am Öko-Institut. "Solange keine gesetzlichen Regelungen existieren, können Unternehmen zwischen Geschäftsinteressen und Menschenrechten abwägen. Aus unserer Sicht muss der Schutz von Mensch und Umwelt jedoch über finanziellen Interessen stehen", unterstreicht die Fachfrau abschließend.
red
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