Politiker und Experten beraten Radverkehrsplan

Foto: ap/U. Pelz

Umstieg aufs Fahrrad: Diese Woche debattieren die Bundespolitiker über den Nationalen Radverkehrsplan 2020. Für dieses Zieljahr prognostiziert die Regierung „im ländlichen Raum eine Steigerung von derzeit acht auf 13 Prozent, in städtischen Kommunen von elf auf 16 Prozent“, umschreibt der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hip) die Aufgabenstellung.

Zur Debatte lädt der Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Berlin in den Bundestag. Als Sachverständige beraten Tilman Bracher (Deutsches Institut für Urabanistik), Timm Fuchs (Deutscher Städtetag), Tilmann Heuser (BUND), Christian Kellner, (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), Siegfried Neuberger (Zweirad-Industrie-Verband), Wasilis von Rauch (Verkehrsclub Deutschland) und Burkhard Stork (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) die Politiker.

 

Einigkeit: Radfahren ist die beste Verkehrsalternative

 

Der Radverkehrsplan der Bundesregierung betont die positiven Effekte des Fahrradverkehrs für die Umwelt sowie die Gesundheit der Menschen auf. „ Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden“, schreibt die Regierung zur Begründung des Radverkehrsplans. „Sein Flächenbedarf ist gering.“

Zudem biete Radfahren „zusammen mit dem ÖPNV und dem Fußverkehr die Möglichkeit, insbesondere die Innenstädte vom Kraftfahrzeugverkehr und damit vom Stau sowie von Schadstoffen und Lärm zu entlasten

Die Oppositionsparteien formulierten ihre Positionen in Anträgen: So stellt etwa die SPD fest: Radverkehr habe „endgültig sein Nischendasein hinter sich gelassen“. Die Partei will daher laut hip „für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen 100 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung festzuschreiben“.

Die Potenziale des Radverkehrs werden für die Grünen „längst nicht ausgeschöpft“. Die Spanne unterschiedlicher Fahrradnutzung reiche dabei „von lediglich 4 Prozent in einigen Kommunen bis zu 38 Prozent in den besonders fahrrad-freundlichen Städten“. Dies dokumentiere den Handlungsbedarf und erfordere einen „ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung“.

 

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