Idee: gut – Ausführung: verbesserungswürdig. So bewertet das Umweltbundesamt (UBA) die Beschlüsse der EU-Agrarexperten zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Jahr 2020 in Europa.
Die Experten der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) am UBA bewerteten den in zähen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, den Lobbyisten der Landwirtschaft und dem EU-Parlament ausgehandelten Kompromiss. Ihr Urteil: „Im Prinzip ist man sich einig: Die GAP soll „gerechter, grüner und effizienter“ werden. „Im Laufe der Verhandlungen wurde die ursprüngliche Intention der Europäischen Kommission jedoch verwässert“, fasst die Behörde in Dessau das Votum seiner Wissenschaftler über die Verhandlungen der Politprofis zusammen.
Immerhin attestieren die Experten dem Reformwerk „zumindest teilweise eine neue, grüne Begründung“ für die Subvention der europäischen Bauern: Der Grundsatz „öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ leite einen Paradigmenwechsel in der EU-Agrarpolitik ein.
„EU verwässert eine eigentlich gute Idee für ihre Agrarpolitik“
Dennoch kritisieren die UBA-Wissenschaftler das Werk. „Abschwächungen beim Greening, Mittelkürzungen in der zweiten Säule und zahlreiche Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel die abgeschwächte Anbaudiversifizierung für Betriebe unter 30 Hektar Betriebsgröße“, nennen die Fachleute am UBA als wesentliche Gründe für diese Verwässerung einer einstmals richtigen Reform-Idee. Zusammenfassend bewertet die KLU die Agrarreform so: Die nach wie vor „enormen Unterschiede zwischen den EUMitgliedstaaten bei der Höhe der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe“ würden mit dem jetzt gefundenen Kompromiss „nur ein Stück weit abgebaut (externe Konvergenz).“
Auch innerhalb der Mitgliedstaaten würden, so die KLU, Ungleichgewichte abgeschwächt, aber nicht aufgehoben werden (interne Konvergenz). Allerdings könnten die Mitgliedstaaten durch Umschichtungen innerhalb der ersten Säule „die ersten Hektare“ eines Betriebes (bis zu 30 ha oder bis zum Landesdurchschnitt) stärker fördern als den Rest der Fläche, was kleinere Höfe begünstigen würde. Schließlich werden die Unterstützungen auf „aktive Landwirte“ konzentriert - „zukünftig soll Landbewirtschaftung gefördert werden, nicht Landbesitz“, erklärt dazu die KLU.
red
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