Unternehmen müssen sich Verantwortung stellen

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Viel „Kann“ wenig „Muss“: Die Kritik am Gesetzentwurf zur Unternehmensverantwortung ist groß. Bei einer Anhörung im Bundestag gab es für den deutschen Entwurf zur Umsetzung einer EU-Vorgabe zur Berichtspflicht von Unternehmen über ihre gesellschaftlichen Pflichten viel Gegenwind. Unternehmen sollen nämlich künftig nicht nur über ihr Geschäfte Bilanzen vorlegen, sie sollen auch benennen, wie sie mit Umweltschutz, Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und der Korruptionsbekämpfung umgehen.

Dass die Bundesregierung dabei „weit hinter dem Wünschenswerten zurückbleibt“, sei laut Bundestagspressedienst (hib) die dezidierte Meinung etwa von Christian Felber. Der österreichische Autor ist zugleich Vertreter der so genannten Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung. Sie tritt für ein Wirtschaften nach ethischen Grundsätzen ein und zählt derzeit rund 400 Unternehmen als Mitglieder. Felber monierte am Gesetzentwurf dessen Grundtendenz. Unternehmen würden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie möglichst wenig belastet. Dabei enthielten alle Verfassungen des Bundes und der Länder eine Gemeinwohl-Verpflichtung der Wirtschaft.

 

Kritik an Gesetzentwurf: Regierung verwässert Verantwortung von Unternehmen

 

In einem Punkt war sich Felber mit den meisten anderen Sachverständigen einig, schreibt hib: „Dass nicht nur kapitalmarktorientierte, sondern alle Großunternehmen zu CSR-Bilanzen verpflichtet werden sollten.“ Auch die Teamleiterin Unternehmensverantwortung von Germanwatch, Cornelia Heydenreich, wies laut hib darauf hin, dass nach dem Regierungsentwurf Konzerne wie Aldi, Lidl oder Edeka überhaupt nicht berichtspflichtig seien. Für berichtspflichtige Unternehmen wiederum seien nur solche Angaben verpflichtend, die für den Geschäftsverlauf wesentlich sind. Dies lasse ihnen großen Spielraum, Unangenehmes zu verschweigen. Ins Gutdünken der Unternehmen sei insbesondere die Berücksichtigung ihrer Lieferketten in den CSR-Berichten gestellt.

 

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„In deutlichem Widerspruch dazu“, schreibt hib, begrüßte Amanda Lipuscek vom Verband der Chemischen Industrie, dass sich die Bundesregierung auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt und dabei Spielräume in der nationalen Umsetzung genutzt habe. Die Industrie sei bereit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sei wichtig, dass „keine überschießenden Rechtspflichten und Belastungen eingeführt werden“. Lipuscek kritisierte, die Angaben über die Einhaltung der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung in der Lieferkette erforderten einen „übermäßigen Verwaltungsaufwand“ und wollte sich daher auf die erste Stufe der Lieferkette beschränken.

 

Auch über Verbraucherthemen sollten Unternehmen auskunft geben müssen

 

Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer will den herkömmlichen Jahresabschluss und den nichtfinanziellen Bericht nicht trennen. Er forderte, dass beides verpflichtend Bestandteil eines Berichts werden solle. Dann sei zu ersehen, dass beides den gleichen Stellenwert habet. Auch wandte sich Naumann gegen eine Klausel im Regierungsentwurf, nach der Angaben im CSR-Bericht unterlassen werden können, wenn dem Unternehmen bei ihrer Veröffentlichung wirtschaftliche Nachteile drohten. Darin sieht er eine Einladung zum "green-washing".

Für eine Erweiterung der Pflichtthemen von CSR-Berichten um Verbraucheranliegen plädierte Ingmar Streese vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Bereits heute enthielten 90 Prozent der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen auch Verbraucheranliegen wie Verbraucher-Datenschutz und -Sicherheit. Je transparenter der Umgang mit Verbraucheranliegen, umso höher sei das Vertrauen bei Verbrauchern, aber auch bei Investoren, argumentierte Streese.


red

 

 

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