Wilderei von Luchsen ist kein Kavaliersdelikt

Foto: Pixabay CC/PublicDomain/cocoparisienne

Kaum sind sie wieder heimisch, werden sie erbarmungslos gejagt: „In den vergangenen Jahren wurde laut einer Studie jeder fünfte Luchs im bayrischen Wald illegal getötet“, sagt Diana Pretzell. Sie leitet das Ressort Naturschutz Deutschland beim WWF.

Eine neue Studie der Artenschützer sowie von Wissenschaftlern der Universität Freiburg und am Berliner Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung zeigt, dass die illegale Jagd den Bestand im Grenzgebiet von Deutschland, Tschechien und Österreich stark beeinflusst.

 

Wilderer dezimieren auch in Deutschland Luchse im Wald

 

In den 1980er Jahren siedelten tschechische Behörden im Gebiet des heutigen Nationalparks Šumava 18 Luchse an. "Die Population entwickelte sich zunächst sehr gut", schreibt jetzt der WWF in einer Pressemeldung, "doch seit Mitte der 90er Jahre stagniert ihr Bestand und ging zeitweise sogar zurück."

Deshalb untersuchte das Forscherteam die Sterberaten und vor allem die „nicht erklärbare Sterblichkeit“. Damit bezeichnen die wissenschaftler die Zahl toter Tiere, die nicht im Straßenverkehr oder auf natürliche Weise ums Leben kommen.

Die Studie zeige, so der WWF, dass bis 1996 nur drei bis vier Prozent der Tode nicht erklärbar sind. "Ab 1998 liegt der Anteil unerklärbarer Tode mit durchschnittlich 15 bis 20 Prozent jedoch deutlich höher", bemerken die Artenschützer: Die Ursache dafür seien mit großer Wahrscheinlichkeit illegale Tötungen.

 

 

Deutschland besteht den Elchtest

Nach Luchs und Wolf hat nun auch der Elch Deutschland wiederentdeckt. Seit zwei Wochen durchstreift ein Elchpaar die Wälder im Landkreis Regen.

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„Diese Zahlen zeigen, dass wir auch in Deutschland dringend über Wilderei sprechen müssen“, fordert Diana Pretzell. “Die Tötung von streng geschützten Tieren ist kein Kavaliersdelikt. Auch hierzulande sterben jährlich Greifvögel, Wölfe, Fischotter und Luchse durch Fallen, Gift oder Kugeln. Bisher werden die Täter trotz des hohen Strafmaßes nur in den seltensten Fällen ermittelt, geschweige denn verurteilt.“

 

Gesetz ahndet Wilderei mit Gefängnisstrafen

 

Die bekannten Fälle sind laut WWF dabei nur die Spitze des Eisbergs. Und selbst diese blieben aber meist ungestraft, obwohl das Gesetz Zahlungen von bis zu 50.000 Euro oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vorsieht.

Für den WWF gleicht dies einer bewussten Verschleierung von Straftaten, wie Diana Pretzell erläutert: „Fast zwei Jahre nach der Anzeige des WWF gegen einen Verdächtigen im Bayrischen Wald und einer Hausdurchsuchung liegen uns noch keine Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vor." Dabei lägen dort zahlreiche Indizien vor, die auf Straftaten gegen Luchse hinweisen. Es scheine "kein großes Interesse an einer Aufklärung zu geben“.

Der WWF fordert seit langem eine striktere Strafverfolgung von illegalen Tötungen geschützter Wildtiere in Deutschland und hat dafür einen Fünf-Punkte Plan erarbeitet. Mit Partnern aus Tschechien, Österreich, Italien und Slowenien setzt die Stiftung sich im Projekt 3Lynx für den länderübergreifenden Schutz der seltenen Raubkatze ein.

Über den Wilderei-Notruf des WWF können Hinweise auf Straftaten zudem jederzeit und anonym gemeldet werden.


red

 

 

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