„Für gesunde Arbeit sind alle verantwortlich“

Prof. Dr. Alena Buyx (TU München) Foto: GESIOP

Wie bleiben Belegschaften in Unternehmen gesund? Prof. Dr. Alena Buyx (TU München) und Prof. Dr. Ludger Heidbrink (Christian-Albrechts-Universität

zu Kiel) fanden darauf Antworten: Gesunde Arbeit gilt noch immer als eher freiwillige Betriebsleistung, und Beteiligte wünschen sich mehr Informationen.

 

Sie befragten Unternehmensvertreter zu ethischen Aspekten von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM): Was ist aus Ihrer Sicht dabei das wichtigste Ergebnis?

Alena Buyx: Die Befragten sind für ethische Probleme sensibel und

erkennen großen Handlungsbedarf bei der Entwicklung ethisch durchdachter

Best Practices. Sie haben vor allem ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und appellieren an ihre Mitarbeitenden, selbst

Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Wichtige Voraussetzungen

für gelingende Gesundheitsförderung sind dabei Transparenz, Vertrauen und Partizipation.

 

Ist BGM Teil der Aktivitäten der Corporate Social Responsibility (CSR) oder ist es mehr?

Ludger Heidbrink: Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist neben anderen sozialen Aspekten wie Umweltund Klimaschutz eine Dimension

von CSR. BGM und CSR haben eine Schnittmenge, die sich bei unternehmensinternen Verhaltensregeln oder Zertifizierungen zeigen sollte,

was bislang noch nicht ausreichend geschieht. Das liegt unter anderem daran, dass der rechtlich vorgegebene Arbeitsschutz weit vom freiwilligen Charakter der CSR entfernt ist und BGM im Unternehmen in die Nähe von Compliance, Qualitätsmanagement und Human Resources rückt.

 

Worin unterscheidet sich BGM von üblichen CSR-Projekten der

Betriebe?

Alena Buyx: In den Befragungen wurde die Unterscheidung zumeist

anhand des Adressatenkreises vorgenommen: Bezieht sich ein Projekt auf

die Gesundheit von Mitarbeitenden, wirkt es also ins Unternehmen hinein,

ordnen wir es BGM zu. Projekte mit Wirkung nach außen, die sich etwa für gesunde Ernährung in Schulen einsetzen, fallen in den Bereich CSR. Aus ethischer und rechtlicher Sicht kommt hinzu, dass Gesundheit ein Thema ist, das besonders sensiblen Umgang erfordert. Allen Projekten gemeinsam ist aber, dass sich in ihnen die soziale Verantwortung eines Unternehmens zeigt.

 

Prof. Dr. Ludger Heidbrink (Christiasn-Albrechts-Universität Kiel) Foto: GESIOP

Wer muss künftig Adressat sein, wenn es um die Stärkung von BGM geht?

Ludger Heidbrink: Es ist nicht möglich, einzelne Adressaten zu identifizieren. Vielmehr geht es um eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitenden und politischen Institutionen. Das Besondere an BGM ist, dass es bislang oft ein freiwilliges Angebot

ist. Es appelliert an die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden und die soziale Verantwortung des Unternehmens. Dennoch kann BGM entscheidend durch Industrie- und Handelskammern, Berufsgenossenschaften oder Handwerkskammern gestärkt werden.

 

Alena Buyx: Interessanterweise nennen die Interviewten als weiteren Adressaten zur Stärkung von Angeboten der BGM Bildungseinrichtungen – von Grundschule bis Universität. Das unterstreicht noch einmal, dass der oder die Einzelne hauptverantwortlich für seine oder

ihre Gesundheit ist; er oder sie aber auch erst einmal eine breite Informationsbasis und Angebote rund um Gesundheit benötigt.

 

Welche Rolle spielen aus Ihrer Sicht Konsumenten bei BGM?

Ludger Heidbrink: Grundsätzlich kommt Verbraucherinnen und Verbrauchern Verantwortung zu, wenn es um die Gesundheit der Mitarbeitenden geht. Sie können zwar nicht direkt mitbestimmen, welchen Wert ein Unternehmen darauf legt. Sie können aber bei ihren Einkäufen

darauf achten, ob dort Arbeitsplätze gesundheitsförderlich gestaltet sind

oder dass ein respektvoller Umgang mit Angestellten einen Beitrag zur

gesunden Arbeitskultur leistet.

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