Antibiotika in der Tiermast
Antibiotika in der Tiermast oder Ilse Aigner und die „Never Ending Story“. In der vom Bundesverbraucherschutzministerium geplanten Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll mehr Transparenz bei der Antibiotika-Vergabe in der Tierhaltung erreicht werden. Dem scheint aber mal wieder nicht so zu sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist da ganz anderer Meinung. Nach Informationen von NDR Info übt er heftige Kritik an der geplanten Novelle. Schaar hat den
"Eindruck, dass hier nicht ein mehr an Transparenz geschaffen werden soll, sondern dass durch das neue Gesetz die Transparenz bei der Antibiotika-Vergabe noch geringer wird als heute."
Der Agrarausschuss hat wohl nachträglich Änderungen an dem Gesetz vorgenommen und einen Paragraph 58f eingefügt. Dadurch werde die Nutzung der Daten, aus denen hervorgeht, wie häufig Tierhalter Antibiotika einsetzen, extrem eingeschränkt. Schaar kritisiert,
"dass nicht einmal die Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten zugreifen können, wenn da mal wieder der Verdacht besteht, dass viel zu viele Arzneimittel gegeben worden sind und es sich hierbei tatsächlich sogar um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt". Außerdem erfahre auch die Öffentlichkeit nichts davon, weil jede weitere Nutzung der Daten ausgeschlossen werde. Wortwörtlich lautet eine Passage des Paragraphen: "Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig", wird Schaar weiter zitiert.
Eigentlich wollte die Ministerin mit dieser Novelle ein Sinken des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung erreichen. Immerhin wurden laut Statistik in 2011 sage und schreibe 1700 Tonnen Antibiotika verabreicht, mehr als das Doppelt der Erhebung in 2005. Da sollte Frau Aigner aber schnellstens mal ihrem Ausschuss ordentlich auf die Finger hauen. Hier wird Verbraucherschutz ja wohl gerade mal wieder ad absurdum geführt. Vielleicht wird die Novelle ja noch im Vermittlungsausschuss gestoppt. Ansonsten – guten Appetit.