Sich für die Rechte der Kinder stark machen
“Kinder an die Macht“, sang Herbert Grönemeyer. Nicht „Macht“, sondern mehr Mitbestimmung und Gehör für die jüngsten in der Gesellschaft will der Verein Kinderfreundliche Kommunen in Städten und Gemeinden organisieren und garantieren.
Unicef und das Deutsche Kinderhilfswerk haben ihn gegründet. global° sprach mit Heide-Rose Brückner über die Absichten des Vereins und die Aussichten für Kinder in der Gesellschaft.
Warum braucht es einen Verein wie Kinderfreundliche Kommunen?
Heide-Rose Brückner: Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine nationale Initiative im weltweiten Vorhaben „ Child friendly Cities“. Der Auftrag von Child friendly Cities ist die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN KRK) auf nationaler und kommunaler Ebene. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ und sein Vorhaben haben zum Ziel, die UN-KRK bekannter zu machen und Kommunen bundesweit zu helfen, passgenaue Maßnahmen mit direktem Bezug zu den Kinderrechten zu entwickeln und umzusetzen.
Wie packen Sie diese Aufgabe an?
Ein wesentliches Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, um die Kinderrechte kommunal zu definieren und nachhaltig umzusetzen. Wir arbeiteen an Merkmalen für eine kinderfreundliche Kommune und stellen Leitfragen, die die Art und Weise der Umsetzung der wichtigsten Kinderrechte vor Ort deutlich machen. Damit klar wird: die UN KRK hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie wirkt in alle Rechtsbereiche und „Kinderfreundlichkeit“ ist kein beliebiger Begriff, sondern ein definierter Anforderungsrahmen.
Ist es in Deutschland um Kinderrechte wirklich so schlecht bestellt?
Durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet sich Deutschland, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erstmals nach zwei Jahren und später alle 5 Jahre Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erstatten. Die National Coalition überprüft die Berichte und stellte zuletzt 2014 deutliche Mängel bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland fest.
Nennen Sie uns ein Beispiel...
Die National Coalition monierte eine schlechte, lückenhafte Datenlage. Das können wir aus der Arbeit mit unseren bisher 13 Kommunen etwa bei Gesundheitsdaten bestätigen. Die National Coalition prangerte zudem fehlende Ansprechpartner für Beschwerdeverfahren an. Dazu kommen Tatbestände wie die Kinderarmut, deutlich eingeschränkte Kinderrechte von geflüchteten Kindern oder auch die hohe Verkehrsgefährdung von Kindern, weil etwa das Verkehrsplanungsrecht sich immer noch am Vorrang des fließenden Individualverkehrs orientiert. Auch die Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages thematisiert den Handlungsbedarf zu Kinderrechten insbesondere für geflüchtete sowie behinderte Kinder, bei der sexuellen Identität und den Schutz vor Diskriminierung vor allem in Bildung und Ausbildung.
Da listen Sie aber eine lange Reihe von Defiziten auf...
Dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland bisher unzureichend über Kinderrechte informiert sind. Das ergaben nicht nur eigene Befragungen der über 4.000 Kinder, die in den teilnehmenden Kommunen mitwirkten, sondern auch bundesweite Erhebungen des DKHW. Deshalb sind sie meist auch nicht über Partizipationsangebote informiert und beteiligen sich de facto nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Schulen nur punktuell zu Kinderrechten gearbeitet wird.
Ist das Problem flächendeckend oder gibt es soziale Brennpunkte und wo liegen die?
Mehrere Probleme sind flächendeckend vorhanden: die geringe Informiertheit von Kindern und Erwachsenen zur UN KRK und ihren Auswirkungen. In sozialen Brennpunkten mittlerer und größerer Städte ist die Situation ambivalent: einerseits leiden hier viele Kinder und Jugendliche unter Armut und geringen Bildungschancen, andererseits werden Stadtteile durch Förderprogramme (Soziale Stadt etc.) gestützt. Dort sind Mittel vorhanden, Kinder und ihren Familien zu helfen und Partizipationsprojekte anzubieten.
Was sind die Ursachen für die Defizite?
Es sind viele:
Was tut der Verein dagegen?
Der Verein unterstützt die Kommunen bei der Analyse von Schwachstellen und Potenzialen. Er bietet den Kommunen Instrumente an, um Kinder und Jugendliche zu Wort kommen zu lassen: Kinderbefragung, Jugendforen, StadtspielerJUGEND. Zusammen mit seinem Sachverständigenbeirat begleitet er die Kommunen bei der Entwicklung von Lösungen. Der Verein schafft mit seinem Vorhaben eine Plattform für den interkommunalen und den internationalen Erfahrungsaustausch und bringt seine Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Kommunen in bundesweite Netzwerke und Gremien sowie in die National Coalition ein.
Welchen Erfolg hat das alles?
Im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde erstmals für deutsche Kommunen ein Verfahren entwickelt, umfassend, systematisch und mit Beteiligung junger Menschen Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu definieren und umzusetzen. Es wurden „Merkmale einer kinderfreundlichen Kommune“ definiert, die auch als eigene „Checkliste“ verwendet werden können. Die Erfolgsbilanz von sechs bereits ausgezeichneten Kommunen zeigt sowohl strukturelle Erfolge als auch eine Fülle kreativer Projekte, von denen viele in die dauerhafte Anwendung gebracht werden sollen. In den Leitbildern der Stadt Weil am Rhein und der Gemeinde Algermissen wurden die Kinderrechte verankert, in Hanau und Regensburg wurden Regelungen zur verbindlichen Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen. In bisher vier Kommunen (Hanau, Weil am Rhein, Wolfsburg, und Algermissen) konnten im Zuge des Vorhabens Kinder- und Jugendbeauftragte neu eingesetzt oder in ihren Kompetenzen deutlich gestärkt werden. In weiteren Kommunen ist ihre Einsetzung beabsichtigt.
Spricht der Verein "nur" Kommunen an, die im Thema bereits aktiv sind?
Nein, der Verein adressiert an alle Kommunen, egal, wie weit sie schon auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeit gegangen sind. Die Bereitschaft und Offenheit des Bürgermeisters und der Verwaltungsspitze ist absolut entscheidend. Mit der Teilnahme am Vorhaben sollen engagierte Kommunen und welche, die sich erst auf den Weg machen, voneinander profitieren.
Was bekommen die, wenn sie mitmachen?
Sie werden intensiv mit Rat und Tat durch eine etwa vierjährige Vorhabenszeit begleitet. Zu Beginn erhalten sie eine ausführliche Stärken-Potenzial-Analyse auf Grundlage eines Verwaltungsfragebogens. Die Kommune erhält außerdem einen Kinderfragebogen, den sie von 10 Prozent der Kinder zwischen 10 und 12 Jahren Alter ausfüllen lässt, das passiert meist in Kooperation mit Schulen. Die Auswertung dieser Paper-pencil-Befragung übernimmt der Verein und gibt der Kommune die Ergebnisse zurück. Danach erfolgt ein intensives Auswertungsgespräch in der Kommune, an dem auch die zwei bis drei Sachverständigen teilnehmen, die der Verein der Kommune zur Begleitung kostenfrei bereitstellt. Zur Vorbereitung des Aktionsplans erhält die Kommune dann Empfehlungen durch den Verein und seine Sachverständigen. Auf dieser Basis erarbeitet die Kommune mit Unterstützung der sachverständigen ihren Aktionsplan.
Nach Beschluss und positiver Prüfung dieses Aktionsplans vergibt der Verein das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ in einem gemeinsam mit der Kommune organsierten festlichen Event. Während der anschließenden dreijährigen Umsetzung des Aktionsplans stehen Verein und Sachverständige die Kommune weiter zur Seite. Zweimal im Jahr nimmt die Kommune an einem Workshop teil, der dem Erfahrungsaustausch dient. Außerdem bietet der Verein den Kommunen einen Literatur- und Expertenpool sowie internationale Kontakte und laufende Informationen zu Förderungen und Praxisprojekten an.
Wendet sich der Verein auch an Kinder- und Jugendorganisationen?
Hauptansprechpartner des Vereins sind aufgrund der geschlossenen Vereinbarung zunächst Bürgermeister und die fachlichen Ansprechpartner in der Verwaltung. Da in einer Kommune Jugendarbeit immer auch von Vereinen verantwortet wird und viele Projekte von Kinder- und Jugendorganisationen organisiert werden, wenden sich verein und Vorhaben eher mittelbar an diese Gruppe. VertreterInnen aus Kinder- und Jugendorganisationen sitzen oft in den eingerichteten Steuerungsgruppen die das Vorhaben vor Ort begleiten.
Wer unterstützt die Arbeit und wer kann sie unterstützen?
Kinderrechte können umfänglich nur dann in der Kommunen umgesetzt werden, wenn sie als interdisziplinäres Thema in viele Fachbereiche der Verwaltung (Jugend, Soziales, Gesundheit, Stadt- und Verkehrsplanung, Bau- und Grünflächen, Bürgerbeteiligung, Hauptamt, Kultur) hineingetragen werden. Weitere Partner können Stiftungen, Vereine und Verbände, größere Unternehmen (beispielsweise Wohnungsbauunternehmen) sowie Hochschulen sein. Sie können sich für einzelne Projekte engagieren, finanziell oder durch Sachleistungen fördern oder auch mit wissenschaftlicher Expertise unterstützen. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ wird finanziell und administrativ von seinen beiden Trägern unterstützt. Die Mitglieder der Sachverständigenkommission arbeiten ehrenamtlich für den Verein.