Hofreiter fordert: Klimaschutz ins Grundgesetz

“Wir müssen beim Klimaschutz weg vom Flickwerk und Schönreden. Wir brauchen eine Gesamtstrategie, an deren Anfang steht, dass wir den Klimaschutz im Grundgesetz verankern.“

Mit dieser klaren Strategie positioniert sich Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter zu Beginn der Klimakonferenz im polnischen Katowice eindeutig:

Anton Hofreiter (MdB) Foto: Wikimedia CC3.0/Gerd Seidel

„Spätestens mit dem Pariser Abkommen ist Deutschland völkerrechtliche Pflichten eingegangen, die eine Verankerung auf höchster rechtlicher Ebene notwendig machen“, begründet er in einem Beitrag auf Xing seinen Vorstoß.

Bisher konnte die Bundesregierung ihre Klimaziele ignorieren und aussitzen, wenn sie ihr tagespolitisch nicht mehr in den Kram passten, schreibt Anton Hofreiter in seinem Debattenbeitrag weiter. „Damit wäre dann Schluss.“

 

 

Kein deutscher Klimaschutzplan in Sicht

Die Regierung im Berliner Bundestag blockte damit ein Gesetz zum Schutz des Klimas ab: Auf den „Klimaschutzplan 2050“, den SPD und die Union dem Parlament dagegen versprachen, warten die Abgeordneten bislang noch immer vergebens.

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Durch die Festschreibung des Klimaschutzes in der Verfassung müssten, so Hofreiter, in Zukunft bestimmte Gesetzesvorhaben in Deutschland daraufhin geprüft werden, ob sie klimaschädlich sind. Das würde auch bedeuten, dass Projekte, die auf lange Sicht die Überhitzung des Planeten beschleunigen, nicht mehr weiterverfolgt werden können. Gleichzeitig brauche Deutschland ein Klimaschutzgesetz, das Klimaziele für die verschiedenen Sektoren festlege. Das sorge dafür, dass Schutzmaßnahmen nicht in Berichten zerredet, sondern evaluiert und falls notwendig nachgebessert würden.

Seine Forderungen sind eindeutig: „Wir müssen raus aus der Kohle, wir brauchen eine Verkehrswende und ein Ende der Massentierhaltung.“

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