Niederlande beschließen Wildtierverbot im Zirkus
Für Wildtiere in den Niederlanden heißt es endlich:
„Schluss mit dem Zirkus“
Die Arenen der Niederlande müssen zukünftig auf Wildtiere verzichten. Dieser Beschluss des Regierungskabinetts geht aus einer aktuellen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Den Haag hervor.
Für sämtliche Zirkusveranstaltungen in den Niederlanden gilt somit ab dem 15. September 2015 ein Wildtierverbot. Die Entscheidung ist eine Konsequenz aus der Erkenntnis, dass artgerechte Haltung im Zirkus unmöglich sei.
Zirkus und Tierschutz: Wohlergehen der Tiere geht vor
Gerade Wildtiere wie Tiger, Löwen oder Zebras stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung und Haltung. Eine solche verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung ist in einem Zirkus unmöglich. “Die Gesundheit der Tiere ist wichtiger als ihre Verwendung für Vergnügungen oder das Festhalten an überkommenen Traditionen“, sagte Staatssekretärin Sharon Dijksma.
Enge Gehege sowie die für Zirkusse unumgänglichen, ständigen Reisen seien für die oft angeketteten Tiere eine Qual.
Tierschutz scheitert in Deutschland
Mehrere europäische Länder verhängten in den letzten Jahren Wildtierverbote: darunter Belgien, Österreich und Finnland. In Großbritannien müssen Zirkusbetriebe ab 1. Dezember 2015 auf Wildtiere verzichten.
Deutschland gehört nicht zu den aufgezählten Ländern. Nun denkt der ein oder andere, das liege vielleicht daran, dass in Deutschland schon ganz lange das Wildtierverbot gilt. Leider ist dem nicht so. Hierzulande halten die meisten Zirkusplakate unerfreulicher Weise was sie versprechen. Die Tierpalette mitgeführter, wildlebender Arten ist groß. Es gibt Löwen, Tiger, Elefanten, Giraffen, Nashörner, Affen, Bären, oder, oder. Die Liste ist erschreckend lang. Das Leben der Tiere ist zum Vergnügen des Menschen ausgerichtet. Zu sehen in vielen der über 300 umher reisenden Zirkusse in Deutschland.
Der Deutsche Tierschutzbund kämpft seit Jahren vergeblich für ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus.
Zuletzt hatte der Bundesrat 2011 eine entsprechende Regelung gefordert.
Auch die Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 hat keine Verbesserung für die Tiere gebracht.
Bislang können in Deutschland nach geltenden gesetzlichen Regeln Einschränkungen erst verfügt werden, wenn die Wildtierhaltung nachweislich “unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ erfolgt. Der Tierschutzbund sieht darin sogar einen deutlichen Rückschritt gegenüber den bis dato geltenden Schutzbestimmungen. Diese galten auch für Wildtiere im Wanderzirkus. Der Bundesrat sah dies genauso und legte seinerseits in einer Stellungnahme eine veränderte Formulierung vor. Dies lehnte die Bundesregierung jedoch ab, sie verankerte den Absatz unverändert im überarbeiteten Tierschutzgesetz. Das klingt so, als ob Wildtiere in Deutschland auf der Strecke bleiben.
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