Staat hindert Behinderte am Sparen!
„Sie haben mehr als 2.600 Euro auf Ihrem Konto. Das ist verboten, weil sie schwerstbehindert sind. Ihr Staat.“ Wenn Sie sich jetzt völlig entgeistert die Augen reiben, sind Sie in bester Gesellschaft. Nein, es handelt sich hier – leider – nicht um einen verspäteten Aprilscherz. Sondern um einen handfesten Skandal!
Es klingt unfassbar, ist aber wahr: Schwerstbehinderte Menschen sind in Deutschland nicht sparberechtigt. Menschen, die auf eine persönliche Assistenz angewiesen sind, um ihr Berufs- und Privatleben meistern zu können – um zu überleben – gelten hierzulande als Sozialfälle.
Soll heißen, der Staat kommt vollständig für ihre Pflegekosten auf? Fehlanzeige! Egal, wie steil die Betroffenen auf der Karriereleiter nach oben klettern und wie viel sie verdienen – bis zu 40 Prozent des Einkommens zieht ihnen Vater Staat zur Finanzierung der persönlichen Assistenz radikal wieder ab. Doch damit nicht genug: Der Kontostand schwerstbehinderter Menschen darf einen Betrag von 2600 Euro nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, landet ebenfalls in der Pflege- statt in der Privatkasse.
2013 ist das Jahr der Inklusion
Autoreparatur fällig? Dafür gibt’s schließlich Kredite. Heiraten? Auch die Ehepartner dürfen mit an den Pflegekosten knabbern. Ein schöner, langer Urlaub? Geht ja auch auf Balkonien. Auf die Spitze treibt die beißende Ironie schließlich die derzeit gültige Jahreszahl 2013 – das Jahr der Inklusion, der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft.
Fragt sich nur, von welcher gleichberechtigten Teilhabe da die Rede ist. Für den schwerstbehinderten Constantin Grosch ist klar: Das Sparverbot verstößt gegen die 2008 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In der Tat lässt Artikel 27, Absatz 1b kaum Spielraum für andere Interpretationen, sichert er doch „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit“ zu.
„Ich möchte, dass die zuständige Ministerin, Frau Dr. Ursula von der Leyen sich zu diesem Thema äußert und dass sie diese Problem im Rahmen eines 100-Tage-Programms noch vor der Wahl angeht“, fordert der Jurastudent deshalb auf change.org. Über 60.000 Menschen haben seine Petition bereits unterzeichnet – vielleicht wollen Sie ja der nächste sein?
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